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Aktualisiert am 9.1.26: Für Bestandskunden gelten weiterhin die vorher ausgemachten AGB und Preise, bis diese angepasst oder erneuert werden. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
für KlaudiasTiersitting Haustierbetreuung

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem/der Tierhalter/in (nachfolgend Tierhalter genannt) und dem Unternehmen KlaudiasTiersitting von Klaudia M. Hornakova (nachfolgend Tierbetreuerin genannt) im Sinne der §§ 611 ff BGB, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter eine Leistung in Anspruch nimmt und die Tierbetreuerin dem zustimmt.

§2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Tierbetreuerin besitzt eine behörderliche Erlaubnis nach §11 Abs.1, Nr.8a TierSchGes, um in Ihren Räumen gewerbsmäßig in Form einer Huta/ Hundepension, 1 bis 5 Hunde zu betreuen. Dies und auch mobile Betreuung geschieht art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen. Zusätzlich, findet Hausbetreuung für Katzen und Hunde statt.

§3 Inhalt der Betreuung

Beide Parteien versichern, dass sie für die Zusammenarbeit geeignet sind und Ihren Pflichten nachgehen.

Die Tierbetreuerin versichert, dass Sie für die Betreuung geeignet, tierlieb, erfahren und sachkundig ist.

Neben Ihren Chihuahua betreut Sie am Tag und/oder über Nacht nur Tiere, die zu Ihrem Chihuahua passen und folgende Aufnahmebedingungen erfüllen:

 

Das zu betreuendes Tier ist:

  1. Klein und leicht: Nur bis 5kg um die anderen leichten 1-5kg Zwerghunde. Und, auch Katzen bis ca: 8kg.

  2. Entspannt: Statt impulsiv/ stürmisch/ hyperaktiv, um die schüchternen, zurückhaltenden Tiere, nicht zu stören/überrumpeln.

  3. Stubenrein: Verrichten ihr Geschäft nur draußen am Baum (nicht auf den Weg) und drin auf Katzen/Hundeklo (nicht in die Räume).

  4. Ruhig: Auch wenn es an der Tür klingelt, andere Tiere/Menschen gesehen/gehört werden, sich Tier freut oder was fordert.

  5. Erzogen: Hunde befolgen Kommandos, wie z.B. Komm, Sitz, Platz, Bleib, rennen ohne Erlaubnis nicht zu fremden Tieren/Menschen

  6. Leinenführig (Hund): Läuft ohne Ziehen an Leine evtl. auch ohne Leine, aber immer neben/hinter (nicht vor) Tierbetreuerin

  7. Haftpflichtversichert: Sofort oder sehr bald. Auch ein kleines Tier kann Unfälle und Schäden verursachen.

  8. Frei von Aggressionen: Auch, wenn es um andere Menschen/ Hunde/ Katzen oder Spielzeug/ Futter/ Kauknochen usw. geht.
    Es ist friedlich, hat noch nie angegriffen, gekratzt, gebissen oder anders Menschen/Tiere verletzt. Auch ist nicht davon auszugehen.

  9. Sicher: Neues Tier lebt mind. 3 Monate beim Endbesitzer, so dass dieser sein Tier kennt und einschätzen kann. Neue Auslandstiere legen zudem Check-Nachweise durch Tierarzt in Deutschland vor!

  10. Geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten, Entzündungen und Parasiten:

- Hunde: haben einen aktiven Impfschutz SHPPI & LT (Abk. für Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza Zwingerhusten, Leptospirose, Tollwut), Entwurmung (oder Kotnachweis vom Tierarzt, dass keine Würmer), Parasitenbehandlung gegen Zecken, Flöhe und Milben.

- Katzen: haben einen aktiven Impfschutz RCP (Abk. für Katzenschnupfen/ Katzenseuche), Freigänger zudem L+T (Abk. f. Leukose, Tollwut), Entwurmung und auch Parasitenbehandlung.

Nachweise über die Verabreichung bei beiden Tierarten erfolgt per WhatsApp Foto und Video der Verabreichung: Impfungen: je nach Hersteller alle 1-3 Jahre, Entwurmung: alle 3 Monate. Parasitenbehandlung: Sommer alle 4 Wochen, Winter alle 8 Wochen. Mittel wie Bravecto: alle 3 Monate. Es werden immer nur verschreibungspflichtige Tierarzt-Mittel anerkannt.

Während der Betreuung bekommen alle Tiere, Verpflegung, Kuschel-, Pflege- und Spiel-Einheiten:

  • Bei mobiler Katzenbetreuung: Katzenklos und Näpfen Säubern, Lüften und je nach Vereinbarung Briefkasten leeren usw. hinzu.

  • Für Hunde in Huta/ Hundepension: ist Futter, Leckerlies und Kauartikel inbegriffen, muss aber separat bezahlt werden. Zudem gibt es gibt es Gassi-Runden und alltägliche Übungseinheiten, wie z.B. Kommando „Bleib“, um an der Ampel zu warten und „ist ok“, um weiterzugehen. (Dies kann die Impulskontrolle fördern, vvor allemaber für mehr Sicherheit während der Betreuung sorgen.) Da die Tierbetreuerin täglich und nächtlich arbeitet, hat sie auch während einer Betreuung Termine, Verabredungen und Erledigungen. Die Hunde kommen immer überall mit. Nur manchmal geht es nicht. (Ein betreuter Hund also muss nach einer Eingewöhnungszeit in der Lage sein, auch „mal“ mit den anderen Hunden unbeaufsichtigt in der Wohnung zu sein, ohne andere Tiere zu bedrängen/verletzen, Tiere oder Nachbarn zu stören, danebenzumachen, Dinge zu zerstören usw., damit die Tierbetreuerin auch „mal“ das Haus verlassen kann, wenn Sie einen Notfall hat oder gelegentlich zum Arzt, Behörden, Aquagym, Einkaufen usw. muss.

Tier-Übergabe findet statt: Katzen werden bei Ihren Tierhaltern betreut und bleiben da. Falls keine mobile Betreuung stattfindet, werden Hunde in Räumen der Tierbetreuerin betreut und innerhalb der Bring- und Abholzeit pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Tierbetreuerin an der Wohnungstür übergeben. Falls diese unterwegs ist, erst nach Rückkehr oder in seltenen Fällen nach Standortfreigabe direkt vor Ort der Tierbetreuerin. Falls aber genau bei der vereinbarten Übergabe, z.B. Termine/Coaching/ Fortbildung stattfinden oder z.B. durch einen neuen/ anstrengenden Hund/ Kunden, die Ruhe-Zeiten erst später stattfinden und/ oder alle länger unterwegs sind (z.B. Ausflug), meldet sich die Tierbetreuerin per WhatsApp, um eine neue Uhrzeit zu vereinbaren.

Der Tierhalter versichert, dass sein Haustier für KlaudiasTiersitting Betreuung geeignet ist. Sein vorgestelltes Tier erfüllt immer alle oben aufgezählten Aufnahmebedingungen. Nachweise darüber werden bereits vor dem Kennenlerntreffen zugesandt und auch danach in regelmäßigen Abständen pünktlich, noch vor einer Betreuung, vorgelegt. Darunter zählen Fotos vom aktiven Impfschutz, Entwurmung- und Parasitenbehandlung. (Tierarztpräparate erforderlich). Zudem Fotos von aktiven Tierhalterhaftpflicht. Gerne dürfen auch Videos vom Haustier beim Training, Gassigehen in Umgang mit bekannten/fremden Tieren usw. zugesandt werden, um schon vor dem Kennenlerntreffen herauszufinden, ob es zu KlaudiasTiersitting passt. Bei unkastrierten Hündinnen/Katzen wird rechtzeitig der Status über Läufigkeit, Rolligkeit, (Schein)Trächtigkeit mitgeteilt, da dann eine Betreuung nur bedingt möglich ist.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Tierbetreuerin bietet Dienstleistung an, die vom Tierhalter bezahlt werden muss. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten stets die aktuellen Preise auf der Website www.Klaudias-Tiersitting.de. Eine aktuelle Preisliste wird separat ausgehändigt. Die in der Preisliste aufgeführten Zusatzkosten (z. B. Eingewöhnung, Betreuungsberatung, erhöhter Betreuungsbedarf, Unpünktlichkeit, Wunschzeit, Upgrade, Futterpauschale, Fahrkosten, Notfallmaßnahmen, Verletzungen, Schäden, Verstöße usw.) sind verbindlicher Vertragsbestandteil und werden bei Bedarf mit der hinterlegten Kaution, die bei Ankunft hinterlegt wird, verrechnet oder separat in Rechnung gestellt. Maßgeblich für Art, Umfang und Vergütung der Betreuung ist, die jeweils bestätigte Buchung. Änderungen der Vertragsbedingungen oder der Preisliste gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen.

 

Terminbuchung: Eine Buchung gilt erst als reserviert, wenn die Tierbetreuerin einer Buchung per SMS/ WhatsApp/ E-Mail/ Telefon zustimmt und der Tierhalter den Gesamtbetrag an die Tierbetreuerin bezahlt hat. Für Kunden, die sich bereits vertrauenswürdig zeigten, gilt eine Buchung auch schon per SMS/ WhatsApp/ EMail/ Telefon. In diesem Fall muss dann spätestens bei der Tier-Übergabe der Betrag beglichen werden.

 

Bezahlung: Die Bezahlung findet immer im Voraus per PayPal, Überweisung oder für bereits bekannte Kunden per Barzahlung statt. Kosten die während einer Betreuung entstehen sofort oder innerhalb 14 Tagen und Kosten für Schäden sofort oder, spätestens aber 30 Tage nach Feststellung der Schadensumme, ohne Abzug, per Überweisung, PayPal oder in Bar gegen Rechnung/Quittung.

 

Nicht- oder nur teilweise wahrgenommene Termine, späterer Antritt oder vorzeitige Rückübergabe berechtigen nicht zur Rückvergütung. Von der Tierbetreuerin abgesagte Termine werden ersetzt oder erstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht. Hinweis: Bei störenden/ störrischen/ verletzenden Problemtieren ist die Tierbetreuerin "auch" gegenüber den anderen Tieren dazu verpflichtet durchzugreifen, notfalls an andere sachkundige Hände zu übergeben! Davon unberührt bleibt ein etwaiger Schadensersatz auf Geschädigter Seite und bei Sachbeschädigung Kosten des Sachwerts! Betreuung ist beendet und in solchen Fällen gibt es keinen Rückvergütungsanspruch.

 

Tickets: Mehrere ermäßigte Betreuungen im Voraus bezahlen und per WhatsApp Termine anfragen; nach Zustimmung folgt die Buchungsbestätigung. Ticket-Gültigkeit, -Regeln und -Pflichten (z. B. Startzeitpunkt, Upgrade-Pflicht, Verfall, Platzanspruch, Zusatztage) ergeben sich aus der Preisliste und sind verbindlicher Vertragsbestandteil. Betreuungstickets sind verbindliche Vorauszahlungen und nicht erstattungsfähig. Rückerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen der Tierbetreuerin ausfällt.

 

Stornobedingungen (Einzelbuchungen): Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Betreuungen verpflichtet sich der Tierhalter unwideruflich zur Zahlung eines Ausfallbetrags, der sofort und ohne Frist fällig ist. Dem Tierhalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird die Betreuung aus Gründen beendet, die die Tierbetreuerin nicht zu vertreten hat (z.B. krankheitsbedingter Betreuungsabbruch des Tieres, Verstoß gegen Aufnahmebedingungen, Gefährdung anderer Tiere/Personen), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Grund: KlaudiasTiersitting arbeitet bewusst klein und familiär; für jede Buchung wird 1 (bei neuen Tieren 2) Plätze freigehalten und andere Aufträge abgelehnt. Damit dieses Konzept funktioniert, sind verbindliche Buchungen & Kundenverlässlichkeit erforderlich.

 

Stornofristen:

  • Kennenlerntreffen / Beratung: Stornierung bis 14 Tage vorher: 50%, danach 100 % - der vereinbarten Kosten.

  • Eingewöhnung / Betreuungen bis 7 Tage: Stornierung bis 1 Woche vorher: 50 %, danach 100 % - der vereinbarten Kosten. 

  • Betreuungen über 7 Tage: Stornierung bis 3 Wochen vorher: 50 %, danach 100 % - der vereinbarten Kosten.

  

Mahnungen: Bei nicht innerhalb von 14 Tagen beglichenen Rechnungen wird eine Mahngebühr von 5 € erhoben.

 

 

Der Tierhalter ist mit allen anfallenden Kosten, deren Bezahlung sowie den Buchungs- und Zahlungsbedingungen für Betreuung, Upgrade, Beratung, Fahrkosten und Parkgebühren einverstanden. Zusätzlich trägt der Tierhalter alle weiteren Kosten, die durch Probleme, Schäden oder Folgeschäden entstehen (z. B. erhöhter Betreuungsaufwand, Aggressionen, Zerstörlust, Unsauberkeit, beschädigte Dinge und Möbel, Bissverletzungen, Behandlungskosten, Notfallmaßnahmen, Verstöße), soweit diese nicht von einer Versicherung übernommen werden. Dieser willigt zudem jetzt schon ein, dass im Auftrag des Tierhalters, eine tierärztliche Behandlung stattfinden kann, bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen oder Notfällen. Dies gilt auch, wenn eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter nicht möglich ist, dieser nicht erreichbar ist oder ein dringender Notfall besteht. Es wird der vom Tierhalter gewählter, im Notfall auch ein von Tierbetreuerin selbst ausgewählter, Tierarzt aufgesucht. Nachweislich ansteckende Krankheiten und die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Desinfektion, Behandlung weiterer angesteckter Tiere) trägt der Tierhalter. Muss das Tier eingeschläfert werden, wird dies – sofern möglich – vorab mit dem Tierhalter besprochen und abgestimmt. Der Tierhalter verpflichtet sich, die empfohlenen Betreuungs- und Routinevorgaben einzuhalten, damit das Tier stabil, sicher und betreuungsfähig bleibt.

 

 

§5 Haftungsausschluss

Die Tierbetreuerin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sie nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Die gesetzliche Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB bleibt unberührt.

 

Der Tierhalter bleibt während der betreuten Zeit der Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
und ist mit Haftungsausschluss der Tierbetreuerin einverstanden, wie z.B. bei Schäden, die entstehen könnten durch:

  • Beschädigung/Verlust der mitgebrachten Sachen des Halters: Wie z.B. Decken, Körbchen, Schüssel, Spielzeug etc.

  • Betreuung/Beratung: Falls durch Betreuung oder geäußerte Informationen Schäden entstehen.

  • Läufigkeit: Falls während einer Betreuung ein Tier läufig und dadurch z. B. schwanger wird.

  • Verletzung/Verlust des betreuten Tieres: Aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen den betreuten Tieren oder mit anderen Tieren oder falls ein Tier wegläuft und dadurch Schäden am Tier oder an Dritten entstehen. Hiermit werden zivilrechtliche Schadenshaftungen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Tierbetreuerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Schritte einzuleiten (z. B. Tierhalter informieren, Polizei, Tierheim), um das Tier zu sichern oder wiederzufinden.

 

§6 Datenschutzerklärung

Sämtliche personenbezogenen Daten: werden von der Tierbetreuerin nur zur Durchführung des Auftrags und Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Mitteilungs- und Offenbarungspflichten. Tierhalter ist damit einverstanden.

 

Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen: Im Rahmen der Betreuung können Foto‑ und Videoaufnahmen des Tieres erstellt werden. Diese dienen ausschließlich: der Dokumentation des Betreuungsverlaufs, der Information des Tierhalters (z. B. per WhatsApp), der internen Ausbildung, Qualitätssicherung und Verhaltensanalyse und der Weitergabe an beteiligte Ausbilder, Trainer oder Ausbildungsinstitutionen (z. B. für Videoanalysen, Online‑Meetings oder Schulungszwecke). Diese Nutzung ist fester Bestandteil der Betreuung und nicht widerrufbar. Der Tierhalter darf Fotos und Videos von KlaudiasTiersitting nur mit Einverständnis sowie Hinweis und Verlinkung auf @KlaudiasTiersitting veröffentlichen, sofern dies nicht geschäftsschädigend ist. Eine Nutzung von Aufnahmen zu Marketing‑, Social‑Media‑ oder Veröffentlichungszwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit für die Zukunft widerruflichen Einwilligung.

Videoüberwachung: Die Tierbetreuerin muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, falls bei mobiler Betreuung in Räumen der Tierhalter Videoüberwachungen stattfinden. Umgekehrt, findet bei der Tierbetreuerin selbst sehr häufig, insbesondere bei neuen Tieren und Tierhaltern, Videoüberwachung mit Ton der relevanten Innenräume statt. Hauptsächlich der Wohn- und Arbeitsbereich, Küche und Flur. Berechtigtes Interesse und/oder die Verarbeitungszwecke sind: Es dient der Sicherheit der Tiere, der Tiersitterin und Ihrem Eigentum, Aufklärung von Diebstählen und sicherheits-relevanten Vorfällen, Verwendung von Aufzeichnungen als Beweismittel in (außer)gerichtlichen Verfahren. Die Speicherdauer beträgt maximal 72 Stunden bzw. bis zum Wegfall des angegebenen Zwecks. Zweck der Rechtsgrundlage der Daten-verarbeitung: Wahrnehmung berechtigtes Interesse gem. Art.6 Abs.1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung i. v. m. § 4 Datenschutz-Anpassung- und Umsetzungsgesetz. Der Tierhalter ist damit einverstanden.

 

§7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Betreuungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich vorzulegen.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Betreuungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§9 Schlusswort

Die Tierbetreuerin kann den Vertrag ablehnen oder beenden, wenn sie aufgrund fehlender Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht betreuen kann oder darf, sich das Tier als unpassend, unsauber, unerzogen, laut, unverträglich, krank oder ungeeignet zeigt, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seinen Pflichten nicht nachkommt, Krankheiten oder Problemverhalten (welches nicht den KlaudiasTiersitting-Aufnahmebedingungen entspricht) verheimlicht oder fördert, nicht kooperativ ist, die Betreuungsinhalte verneint, seine Zahlungspflichten nicht erfüllt oder andere Gründe vorliegen, die zu Konflikten führen können. Dazu zählen auch wiederholtes deutlich zu frühes oder zu spätes Erscheinen sowie Forderungen nach Übergaben außerhalb der Bring- und Abholzeiten. Das Wohl der Tiere steht im Vordergrund. Eine gute Betreuung ist nur möglich, wenn Vereinbarungen eingehalten werden.

 

Empfehlung: Regelmäßige Betreuung zur Stabilisierung von Routinen, Signalen und des Vertrauensverhältnisses. Innerhalb von 2 Monaten: Katzen mind. 2 Std., Hunde 48 Std. (aufteilbar). Nach längeren Pausen (über 2 Monate) oder veränderten Umständen kann ein erneute Eingewöhnung oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich sein (bedarfsgerecht). Art und Umfang richten sich nach dem individuellen Bedarf des Tieres. Eigenmächtige Vertragsverletzungen des Tierhalters führen zur Aufhebung des Vertrages und zur Beendigung der Betreuung. In solchen Fällen besteht kein Rückvergütungsanspruch.

 

Der Tierhalter kann den Vertrag ablehnen, beenden oder jederzeit außerordentlich kündigen, wenn die Betreuungsinhalte verneint werden oder das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

 

Hinweis: Wurde bereits eine Leistung gebucht oder ist fällig (auch wenn diese über Betreuungstickets abgerechnet werden soll), gelten §4 Preise, Stornobedingungen und Ticketregeln. Eigenmächtige Vertragsverletzungen des Tierhalters führen ebenfalls zur Vertragsaufhebung und zur Beendigung der Betreuung; auch hier besteht kein Rückvergütungsanspruch. Begründung: KlaudiasTiersitting ist ein sehr kleines Unternehmen und auf jede Buchung angewiesen. Für jede Buchung wird ein – bei neuen Tieren oft zwei – Plätze freigehalten und andere Aufträge werden abgelehnt. Nur so kann das familiäre Betreuungskonzept funktionieren.

Von Veterinäramt geprüft und zugelassen nach §11, Abs.1, Nr.8a

Hinweise: Haustierbetreuung: setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit des betreuten Tieres voraus. Preise: Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 Abs.1 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus. Alle Preise sind Endpreise. Meine Website und Texte beinhalten zudem auch werbende Inhalte und Partner- und Affiliate-Links. Für Erklärungen auf Fragenzeichen (?) klicken. Rechtschreib- oder Website-Fehler gefunden? Dann kontaktiert Sie mich. Ich möchte mich verbessern

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